Schrift kleiner
Schrift normal
Schrift größer

Geschichte des Bieres

Frühzeit und Antike

Die frühesten Nachweise für Bier gibt es aus dem mesopotamischen Raum. Die ältesten Überreste von Bier, die aus einer Zeit von 3500-2900 v. Chr. stammen, wurden vor kurzem in Godin Tepe im West-Iran entdeckt. Ähnlich alt, aus der Zeit des 34. Jahrhunderts vor Christus, sind Funde aus Hieraconpolis in Oberägypten.
Schriftlich erwähnt wird Bier in einer Reihe verschiedener früher Quellen: Eine vom Amerikaner Samuel Noah Kramer entdeckte Tontafel aus Nippur (etwa 2100 v. Chr.) erwähnt Bier im Rahmen medizinischer Verschreibungen.
Es gibt Abbildungen biertrinkender Sumerer aus der Zeit von etwa 3000 v. Chr.. Der Codex Hammurabi (1700 v. Chr.) enthält die älteste überlieferte Bierschankordnung der Welt. Bier (hek) war zu dieser Zeit auch in Ägypten ein Grundnahrungsmittel aller Bevölkerungsschichten, einschließlich des Königshauses.
Bei den Römern hieß das Bier Cervisia, nach der Göttin der Feldfrüchte, Ceres. Allerdings waren die Römer zumindest in Südeuropa eher auf den Weinanbau fokussiert.
Der römische Schriftsteller Tacitus nennt in seinem Werk Germania (98 n. Chr.) Bier als das Hauptgetränk der Germanen; als Zutaten gibt er Gerste oder Weizen an. Aus seiner Darstellung wird zugleich deutlich, dass einem Stadtrömer des ersten Jahrhunderts Bier nicht geläufig ist, da es recht umständlich als weinartiges Getränk erklärt werden muss.

Mittelalter

In Deutschland wurde erstmals 736 im bayrischen Geisenfeld von einem besonderen Gerstensaft berichtet.
Eine Stelle bei Einhard deutet auf die Verbreitung des Bieres im Fränkischen Reich hin: Er berichtet von einem "Bierwunder", bei dem, analog zum biblischen Wunderbericht von der Hochzeit zu Kana, Wein entsteht, freilich nicht aus Wasser, sondern eben aus Bier; aus einem minderwertigen Getränk ein höherwertiges, wie er explizit sagt. Bier war also wohl das Getränk der niederen Stände.
766 wurde von der ersten Bierurkunde der Welt, eine Lieferung von Bier in das Kloster St. Gallen von Geisingen an der Donau beglaubigt. Klöster spielten bei der Bierherstellung im Mittelalter eine große Rolle. Viele heute bekannte Biermarken sind nach Ordensgemeinschaften benannt, wie zum Beispiel Paulaner, Franziskaner oder Augustiner. Zunächst wurde Bier nur im süddeutschen Raum hergestellt, war später aber so beliebt, dass es in ganz Deutschland hergestellt wurde.
Klosterbrauereien führten im Mittelalter zu einem geregelten Braubetrieb. Im Mittelalter galt Bier auch als geeignetes Getränk für Kinder, da es damals einen geringeren Alkoholgehalt als heute hatte und das Bier durch das Kochen des Hopfens weitgehend keimfrei war, was man vom Wasser damals nicht behaupten konnte. Es war ebenfalls wegen seines hohen Kaloriengehalts eine wichtige Ergänzung der oft knappen Nahrung.
Angesichts des hohen Bierkonsums im Mittelalter und in der frühen Neuzeit, war Bier für den städtischen Fiskus und die seit etwa 1500 entstehenden Landessteuerbehörden von großem Interesse. Bereits im Spätmittelalter wurden fast überall im Reich Produktions- und Verkaufssteuern auf Bier erhoben. Das Brauen und der Verkauf des Bieres war an bestimmte Privilegien gebunden. Mit der strengen Reglementierung wollten die Obrigkeiten einerseits den Brauberechtigten das Einkommen sichern und andererseits dafür sorgen, dass kein fremdes Bier getrunken wurde, für das man keine Steuern bezahlen musste. Im 16. Jahrhundert wurde in vielen Teilen des Deutschen Reiches das Biergeld zu einer der wichtigsten Steuerquellen.
1516 wurde vom bayrischen Herzog Wilhelm IV. das Reinheitsgebot erlassen, das seit 1919 für ganz Deutschland gilt. Es besagt, dass zur Herstellung von Bier nur Gerstenmalz, Hopfen und Wasser verwendet werden dürfen.

Neuzeit

Im Jahr 1888 kommt es in München zu Unruhen und Ausschreitungen, weil der Bierpreis geringfügig erhöht wurde. Dabei wurde in Wirtshäusern von den Gästen in der sogenannten Salvatorschlacht randaliert, wobei weder Tische noch Stühle heil blieben.
Aus dem Handwerk des Bierbrauens entwickelt sich die Getränkeindustrie.

In Deutschland darf Bier bis heute grundsätzlich nur nach dem Reinheitsgebot von 1516 gebraut werden, nach dem es nur aus Wasser, Hopfen, und Malz bestehen darf. Lediglich bei europarechtlichem Bezug (häufigster Anwendungsfall: ausländischer Brauer will sein Bier auf dem deutschen Markt verkaufen) ist auch die Herstellung und der Vertrieb von Bier mit anderen Zusätzen erlaubt.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel BIER aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.